FAQ

FAQ oregis Register

Wie funktioniert das Register? Woher kommen die Daten?

Wie können Praxen und Kliniken Daten in oregis einspeisen?

Wer kann sich dem Register anschließen?

Welche Praxis- und Klinikinformationssysteme können aktuell an oregis anschlossen werden?

Welchen Nutzen bringt oregis, speziell für die Forschung in der Augenheilkunde?

Wer kann Forschungsanfragen an oregis stellen und wie läuft das Verfahren ab?

Gibt es bereits Studien, die auf Basis der Daten aus oregis durchgeführt wurden?

Dürfen Kliniken und Praxen die Daten der Patientinnen und Patienten an das Register übertragen oder ist dazu eine explizite Einwilligung nötig?

Kann bei den Auswertungen auf das Zentrum zurückgeschlossen werden, aus dem die Daten stammen?

Wer hat Zugriff auf die Daten des oregis Registers?

An wen können interessierte Praxen oder Kliniken sich wenden, wenn sie sich an oregis anschließen möchten?

Entstehen Kosten für Praxen oder Klinken, wenn sie sich oregis anschließen?

Braucht es zusätzliche technische Vorkehrungen, damit sich Praxen und Kliniken an oregis anschließen können?


Wie funktioniert das Register? Woher kommen die Daten?

Im oregis Register werden anonymisierte Daten von Behandlungsfällen aus augenärztlichen Praxen und Kliniken zentral in einer Datenbank zusammengefasst. Die einzelnen Kliniken und Praxen können Daten aus Praxis- oder Klinikinformationssystemen regelmäßig an oregis übertragen. Die Daten sind dabei anonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen und Patienten möglich sind.

Vorzugsweise sollten die Daten mittels eines zu installierenden Konnektor-Moduls automatisiert aus dem Klinik- oder Praxisinformationssystem an oregis übertragen werden.

Eine automatische Übertragung über einen solchen Konnektor ist ab sofort bei Fidus-Systemen möglich.

Aktuell in Planung ist darüber hinaus der Anschluss der folgenden Praxis- bzw. Krankenhausinformationssysteme: ifa, Medistar, Turbomed, Duria, Innoforce

Wie können Praxen und Kliniken Daten in oregis einspeisen?

Für die Übertragung der Daten aus den Kliniken und Praxen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten ist die automatische Übertragung durch Konnektor-Module, die Daten aus Praxis- oder Klinikinformationssystemen regelmäßig an oregis transferieren. Parameter, die nicht in der Routinedokumentation enthalten sind, können auch manuell in das Register eingegeben werden. Diese Form der Dateneingabe ist auch für Behandlungszentren verfügbar, die auf Basis von Papierakten arbeiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Daten in gängigen Dateiformaten hochzuladen.

Da mit wachsender Datenbasis in oregis auch die Ergebnisse der Forschung, die auf den Registerdaten basiert, zunehmend valider wird, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Praxen anschließen. Die Übertragung der Daten über einen Konnektor, der an das Praxis- oder Klinikinformationssystem gekoppelt ist, ist daher die einfachste Variante der Datenübertragung.

Wer kann sich dem Register anschließen?

Jedes augenärztliche Versorgungszentrum in Deutschland kann Daten an oregis übertragen. Für die Übertragung der Daten werden verschiedene Möglichkeiten angeboten. Vorzugsweise sollten die Daten mittels eines zu installierenden Konnektor-Moduls automatisiert aus dem Klinik- oder Praxisinformationssystem an oregis übertragen werden.

Eine automatische Übertragung über einen solchen Konnektor ist ab sofort bei Zentren mit Fidus und Innoforce möglich.

In Fidus finden Sie die Registrierung unter Dienstfunktionen -> oregis. Nach dem kurzen Ausfüllen sind Sie dem Register beigetreten.

Aktuell in Planung ist darüber hinaus der Anschluss der folgenden Praxis- bzw. Krankenhausinformationssysteme: ifa, Medistar, Turbomed, Duria

Welche Praxis- und Klinikinformationssysteme können aktuell an oregis anschlossen werden?

Ab sofort können alle Installationen des Anbieters Fidus und Innoforce an das oregis Register angeschlossen werden.

Der Anschluss weiterer Anbieter, wie beispielsweise ifa ist derzeit in Planung.

Welchen Nutzen bringt oregis, speziell für die Forschung in der Augenheilkunde?

Die Daten, die in das oregis Register gespeist werden, lassen sich für fundierte Analysen und wissenschaftliche Studien nutzen. Dies trägt dazu bei, die Verbreitung von Erkrankungen, die Wirksamkeit von Therapien, die Strukturen der Versorgung und viele weitere wichtige Fragestellungen zu behandeln.

Das Ziel von oregis ist es, die ophthalmologische Versorgungssituation in Deutschland aufzuzeigen und die Versorgungsforschung zu verbessern. Es ist das erste Register in der Augenheilkunde, in dem Daten zu verschiedenen Augen-Erkrankungen und -Behandlungen gebündelt zusammengeführt werden. Bisherige Register haben meist nur eine einzelne Krankheit betrachtet. Oregis bietet daher eine Datengrundlage für fundierte Analysen und wissenschaftliche Studien, die dazu beitragen, die Verbreitung von Erkrankungen, die Wirksamkeit von Therapien, die Strukturen der Versorgung und viele weitere wichtige Fragestellungen zu behandeln.

Je mehr Versorgungseinrichtungen Daten in oregis einspeisen, desto weiter wächst die Datenbasis in oregis und desto valider werden die Ergebnisse dieser Forschungen.

Wer kann Forschungsanfragen an oregis stellen und wie läuft das Verfahren ab?

Jedes Zentrum, das Daten an oregis liefert, oder das eine wissenschaftliche Frage hat, kann eine Anfrage an oregis stellen. Der Begutachtungsausschuss bewertet anhand der eingereichten Forschungsfrage, ob eine Auswertung dieser über das Register möglich ist. Damit eine Auswertung basierend auf einer gezielten Forschungsanfrage über oregis möglich ist, ist ein vorliegendes positives Votum der örtlichen Ethikkommission erforderlich.

Gibt es bereits Studien, die auf Basis der Daten aus oregis durchgeführt wurden?

Die Daten des oregis Registers werden bereits für erste Studien verwendet. In einer Studie wurde beispielsweise untersucht, welche Effekte die Corona-Pandemie auf die Entwicklung einer Kurzsichtigkeit bei Kindern hat. Eine andere Studie umfasst eine epidemiologische Datenauswertung zur intravitrealen Injektion von Anti-VEGF-Wirkstoffen. Ziel ist es, eine fundierte Datenauswertung zur Versorgungslage in Deutschland zu intravitrealen Injektionen zu generieren. Die Auswertung des Visusverlaufs soll Anhaltspunkte zur Wirksamkeit der jeweils angewandten Therapie und Präparate geben.

Dürfen Kliniken und Praxen die Daten der Patientinnen und Patienten an das Register übertragen oder ist dazu eine explizite Einwilligung nötig?

In anonymisierter Form dürfen Daten auch ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten in das oregis Register übertragen werden. Anonymisiert bedeutet, dass keine Datenparameter übermittelt werden, durch die Rückschlüsse auf einzelne Patientinnen oder Patienten gezogen werden können, das heißt, dass sie anhand der Informationen eindeutig identifiziert werden können.

Kann bei den Auswertungen auf das Zentrum zurückgeschlossen werden, aus dem die Daten stammen?

Nein, alle Auswertungen werden erst von oregis-Mitarbeitern und danach von einem Begutachtungsausschuss auf mögliche Rückschlüsse auf Zentren kontrolliert und danach erst an den Antragssteller weitergegeben.

Wer hat Zugriff auf die Daten des oregis Registers?

Der Datenzugriff beschränkt auf den Personenkreis und die Fälle, bei denen der Zugriff für die Entwicklung und den Betrieb von oregis oder des Forschungsprojekts notwendig ist. Das betrifft unter anderem:

  • Beratungen für die Vorbereitung von Forschungsfragen, Rekrutierungsanfragen
  • Die Auswertung von bewilligten Forschungsanfragen, Rekrutierungsanfragen
  • Die Auswertung von grundlegenden Kennzahlen zum Stand des Registers
  • Die Validierung von Daten
  • Backup- und Wartungsprozesse

Nur im Ausnahmefall der Subregister erhalten Wissenschaftler Zugriff auf einzelne Datensätze.

Anderen Personen als dem oben genannten Personenkreis ist der Zugriff auf die Daten von oregis nicht gestattet. Das gilt auch für die Mitglieder des Lenkungsausschusses, des Begutachtungsausschusses und des Wissenschaftlichen Beirats sowie für die Mitglieder der Präsidien der DOG. Generell wird Personen, die in einem kompetitiven Verhältnis zu einem der angeschlossenen Zentren stehen, der Datenzugriff verwehrt. Personen, denen Zugriff auf die Datensätze von oregis gestattet wird, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Siehe hierzu auch §11 der oregis Charta.

Grundsätzlich sind alle Personen, die in begründeten Fällen Zugriff auf die Daten bekommen, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

An wen können interessierte Praxen oder Kliniken sich wenden, wenn sie sich an oregis anschließen möchten?

Interessierte können sich jederzeit gerne an die Geschäftsstelle der DOG wenden. Der Projektleiter oregis, Herr Dicke, steht bei Fragen gerne zur Verfügung:

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
Christopher Dicke, Projektleitung
Platenstr. 1 (Eingang Kobellstraße)
80336 München
Tel.: + 49 89 – 5505 7680
Fax: + 49 89 – 5505 76811

E-Mail: christopher.dicke@dog.org

Entstehen Kosten für Praxen oder Klinken, wenn sie sich oregis anschließen?

Für den Anschluss über den Konnektor der Praxisinformationssysteme entstehen keine Kosten.

Braucht es zusätzliche technische Vorkehrungen, damit sich Praxen und Kliniken an oregis anschließen können?

Die automatisierte Einspeisung der Daten ist derzeit mit dem Praxis- und Klinikinformationssystem von FIDUS über einen Konnektor möglich. Wenn sich ein Zentrum dazu entschließt, oregis zu unterstützen, muss eine kurze Registrierung abgeschlossen werden. Bei Kliniken mit einer komplexeren IT-Infrastruktur, ist eine Abstimmung mit der lokalen IT-Abteilung notwendig.